E-Rechnung in Rumänien

E-Rechnung in Rumänien

Ein Praxisleitfaden zu RO-e-Factura-Meldepflichten, strukturierten Rechnungsdaten, Übermittlungsfristen und SAP/ERP-Betrieb.

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Transaktionsumfang

RO e-Factura umfasst stufenweise B2G-, inländische B2B- und B2C-Meldepflichten mit transaktions- und steuerpflichtigenbezogenen Ausnahmen.

Aktuelle Frist

Die B2C-Meldung ist seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Übermittlungsfrist fünf Arbeitstage ab Ausstellung unter Beachtung der gesetzlichen Höchstfrist; zusätzliche Empfänger mit rumänischer Umsatzsteuerregistrierung kamen hinzu.

Nationales System

Strukturierte Rechnungsdaten werden über RO e-Factura übermittelt. Übermittlung und Systemantworten sind getrennt von Kundenzustellung und Buchung zu verfolgen.

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